Schul- und Hausordnung

Beurlaubung
Entschuldigungspflicht
Hohlstunden
Getränke
Handys
Maßnahmen bei Fehlverhalten
Meldung eines fehlenden Lehrers
Mittagspause
Putzdienst
Öffnung des Schulhauses
Rauchen / Suchtmittel
Roller / Skateboards / Inliner
Schadensregelung
Schul- und Pausenbereich
Unterrichtsstunden
Verhalten bei Alarm
Verhaltenbei Unfällen
Verhalten in der großen Pause
Verlassen des Schulbereichs

Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler müssen eine Beurlaubung einholen, wenn sie wegen eines vorhersehbaren Ereignisses (Sportwettkampf, Vorstellungsgespräch, usw.) Unterricht versäumen. Bis zu einem Fehltag trifft die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer die Entscheidung über die Beurlaubung. Bei längerem Fehlen oder bei Fehltagen unmittelbar vor und nach Ferien muss die Beurlaubung schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.

Entschuldigungspflicht

Fehlt eine Schülerin / ein Schüler aus zwingenden Gründen (Krankheit usw.), muss die Schule spätestens am zweiten Schultag schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch informiert werden. Im Falle einer elektronischen oder telefonischen Information der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Für die Oberstufe gelten gesonderte Bestimmungen.

Hohlstunden

In den Hohlstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in den ihnen zugewiesenen Räumen auf.

Getränke

Getränke können an den Getränkeautomaten gekauft werden. Getränke in den offenen Bechern dürfen nicht in den Flurbereich oder in die Klassenzimmer mitgenommen werden.

Handys und andere elektronische Übertragungsgeräte

Minispielkonsolen und Ähnliches dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Handys, MP3-Player und Ähnliches müssen vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut werden.
Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte eingezogen und im Rektorat deponiert. Eingezogene Handys werden nach dem Ende des Unterrichts wieder ausgegeben. Werden elektronische Geräte zur Unterhaltung genutzt, werden sie nur an die Eltern wieder ausgegeben.
Bei Klausuren wird das Mitführen eines Handys als Täuschungsversuch gewertet.

Maßnahmen bei Fehlverhalten

Verstöße gegen die in der Schule verbindlichen Regeln werden ins Tagebuch eingetragen. Nach drei Einträgen werden die Eltern schriftlich über die Einträge informiert. Nach fünf Einträgen tritt die Klassenkonferenz zusammen, die weitere Schritte beschließen kann.

Meldung eines fehlenden Lehrers

Kommt eine Lehrerin / ein Lehrer zu Beginn des Unterrichts nicht in die Klasse, meldet die Klassensprecherin / der Klassensprecher oder die Stellvertreterin / der Stellvertreter dies fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn auf dem Sekretariat.

Mittagspause

Die Schülerinnen / Schüler bis Klasse 10, die in der Mittagspause nicht nach Hause fahren, dürfen das Schulgelände nur dann verlassen, wenn der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt.

Putzdienst

Die Klassen, die laut Putzplan eingeteilt sind, erledigen diese Aufgabe nach der von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer vorgeschriebenen Weise sorgfältig und zügig.

Öffnung des Schulhauses

Das Schulgebäude wird um 07:00 Uhr geöffnet und in der Regel um 18:00 Uhr geschlossen. Bis zum ersten Gong vor dem Vor- bzw. Nachmittagsunterricht sowie in den Hohlstunden oder in der Mittagspause ist ein Aufenthalt nur in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.

Rauchen / Suchtmittel

Rauchen, Alkohol und andere Suchtmittel sind auf dem Schulgelände verboten. Alkohol darf bei besonderen Anlässen nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgeschenkt werden.

Roller / Skateboards / Inliner

Roller usw. dürfen wegen der abschüssigen Wege zwischen Schule und Stadt nicht in die Schule mitgebracht werden.

Schadensregelung

Schäden am Schuleigentum müssen vom Verursacher bezahlt werden. Organisiert die Schule die Reparatur, ist eine Schadensmeldung (erhältlich auf dem Sekretariat) auszufüllen.

Schul- und Pausenbereich

Der Pausenbereich umfasst den grau hinterlegten Bereich.
Zum Schulbereich zählen außerdem die Wege zur Hauptschule und zu den Turnhallen.

Unterrichtsstunden

Vormittagsunterricht Erster Block 07:25 - 08:55 Uhr
  Pause 08:55 - 09:10 Uhr
  Zweiter Block 09:10 - 10:40 Uhr
  Pause 10:40 - 11:00 Uhr
  Dritter Block 11:00 - 12:30 Uhr
Mittagspause 12:30 - 13:45 Uhr
Nachmittagsunterricht Vierter Block 13:45 - 15:15 Uhr
  Pause 15:15 - 15:30 Uhr
  Fünfter Block 15:30 - 17:00 Uhr

Verhalten bei Alarm

Beim Ertönen der Alarmsirene verlassen alle Schülerinnen / Schüler unter Anleitung der Lehrerin / des Lehrers entsprechend dem im Klassenzimmer ausgehängten Alarm- und Fluchtwegeplan das Schulgebäude. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Hohlstunden haben, schließen sich den Klassen an.

Verhalten bei Unfällen

Unfälle sind umgehend auf dem Sekretariat zu melden. Die aufsichtsführende Lehrerin / der aufsichtsführende Lehrer oder die Schulleitung trifft die Entscheidung, ob die Eltern oder der Rettungsdienst benachrichtigt werden.
Nach jedem Unfall, bei dem eine ärztliche Behandlung notwendig ist oder bei dem Sachkosten entstehen, muss ein Unfallbericht für die Versicherung (auf dem Sekretariat erhältlich) ausgefüllt werden.

Verhalten in der großen Pause

In der großen Pause sind das Ober- und das Untergeschoss zu räumen. Im Erdgeschoss ist der Aufenthalt in den Aufenthaltsräumen und im vorderen Bereich der Aula (Vesperverkauf und Schüler-WC) erlaubt.

Verlassen des Schulbereichs

Schülerinnen und Schüler bis Klasse 10 dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrerin / eines Lehrers verlassen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen.