Schülerinnen und Schüler müssen eine Beurlaubung einholen, wenn sie wegen eines vorhersehbaren Ereignisses (Sportwettkampf, Vorstellungsgespräch, usw.) Unterricht versäumen. Bis zu einem Fehltag trifft die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer die Entscheidung über die Beurlaubung. Bei längerem Fehlen oder bei Fehltagen unmittelbar vor und nach Ferien muss die Beurlaubung schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Fehlt eine Schülerin / ein Schüler aus zwingenden Gründen (Krankheit usw.), muss die Schule spätestens am zweiten Schultag schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch informiert werden. Im Falle einer elektronischen oder telefonischen Information der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Für die Oberstufe gelten gesonderte Bestimmungen.
In den Hohlstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in den ihnen zugewiesenen Räumen auf.
Getränke können an den Getränkeautomaten gekauft werden. Getränke in den offenen Bechern dürfen nicht in den Flurbereich oder in die Klassenzimmer mitgenommen werden.
Minispielkonsolen und Ähnliches dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Handys, MP3-Player und Ähnliches müssen vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut werden.
Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte eingezogen und im Rektorat deponiert. Eingezogene Handys werden nach dem Ende des Unterrichts wieder ausgegeben. Werden elektronische
Geräte zur Unterhaltung genutzt, werden sie nur an die Eltern wieder ausgegeben.
Bei Klausuren wird das Mitführen eines Handys als Täuschungsversuch gewertet.
Verstöße gegen die in der Schule verbindlichen Regeln werden ins Tagebuch eingetragen. Nach drei Einträgen werden die Eltern schriftlich über die Einträge informiert. Nach fünf Einträgen tritt die Klassenkonferenz zusammen, die weitere Schritte beschließen kann.
Kommt eine Lehrerin / ein Lehrer zu Beginn des Unterrichts nicht in die Klasse, meldet die Klassensprecherin / der Klassensprecher oder die Stellvertreterin / der Stellvertreter dies fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn auf dem Sekretariat.
Die Schülerinnen / Schüler bis Klasse 10, die in der Mittagspause nicht nach Hause fahren, dürfen das Schulgelände nur dann verlassen, wenn der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt.
Die Klassen, die laut Putzplan eingeteilt sind, erledigen diese Aufgabe nach der von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer vorgeschriebenen Weise sorgfältig und zügig.
Das Schulgebäude wird um 07:00 Uhr geöffnet und in der Regel um 18:00 Uhr geschlossen. Bis zum ersten Gong vor dem Vor- bzw. Nachmittagsunterricht sowie in den Hohlstunden oder in der Mittagspause ist ein Aufenthalt nur in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.
Rauchen, Alkohol und andere Suchtmittel sind auf dem Schulgelände verboten. Alkohol darf bei besonderen Anlässen nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgeschenkt werden.
Roller usw. dürfen wegen der abschüssigen Wege zwischen Schule und Stadt nicht in die Schule mitgebracht werden.
Schäden am Schuleigentum müssen vom Verursacher bezahlt werden. Organisiert die Schule die Reparatur, ist eine Schadensmeldung (erhältlich auf dem Sekretariat) auszufüllen.

Der Pausenbereich umfasst den grau hinterlegten Bereich.
Zum Schulbereich zählen außerdem die Wege zur Hauptschule und zu den Turnhallen.
| Vormittagsunterricht | Erster Block | 07:25 - 08:55 Uhr |
| Pause | 08:55 - 09:10 Uhr | |
| Zweiter Block | 09:10 - 10:40 Uhr | |
| Pause | 10:40 - 11:00 Uhr | |
| Dritter Block | 11:00 - 12:30 Uhr | |
| Mittagspause | 12:30 - 13:45 Uhr | |
| Nachmittagsunterricht | Vierter Block | 13:45 - 15:15 Uhr |
| Pause | 15:15 - 15:30 Uhr | |
| Fünfter Block | 15:30 - 17:00 Uhr |
Beim Ertönen der Alarmsirene verlassen alle Schülerinnen / Schüler unter Anleitung der Lehrerin / des Lehrers entsprechend dem im Klassenzimmer ausgehängten Alarm- und Fluchtwegeplan das Schulgebäude. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Hohlstunden haben, schließen sich den Klassen an.
Unfälle sind umgehend auf dem Sekretariat zu melden. Die aufsichtsführende
Lehrerin / der aufsichtsführende Lehrer oder die Schulleitung trifft die Entscheidung,
ob die Eltern oder der Rettungsdienst benachrichtigt werden.
Nach jedem Unfall, bei dem eine ärztliche Behandlung notwendig ist oder bei
dem Sachkosten entstehen, muss ein Unfallbericht für die Versicherung (auf
dem Sekretariat erhältlich) ausgefüllt werden.
In der großen Pause sind das Ober- und das Untergeschoss zu räumen. Im Erdgeschoss ist der Aufenthalt in den Aufenthaltsräumen und im vorderen Bereich der Aula (Vesperverkauf und Schüler-WC) erlaubt.
Schülerinnen und Schüler bis Klasse 10 dürfen während der Unterrichtszeit das
Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrerin / eines Lehrers
verlassen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen.